AGB 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für das S.I.G.N.A.L Sozialkaufhaus in Schwerte
(S.I.G.N.A.L gGmbH) 

 

Präambel 

Die in dem S.I.G.N.A.L Sozialkaufhaus (Träger: S.I.G.N.A.L gGmbH) ausgestellten und käuflich zu erwerbenden Waren sind zum Abverkauf kostenlos überlassen worden. Es handelt sich hierbei ausschließlich um Gebrauchtwaren, die übliche Gebrauchsspuren aufweisen und die nur auf ihre Funktionsfähigkeit hin untersucht wurden. 

 

Es werden keine weitergehenden Zusagen über die besichtigte Funktionsfähigkeit hinaus abgegeben, insbesondere werden über die gesetzlichen Gewährleistungsregeln und die nachfolgenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen hinaus keine Zusagen, Zusicherungen und Garantien, insbesondere keine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantien, abgegeben. 

 

I. Geltungsbereich 

(1) Diese Verkaufsbedingungen gelten für jeden zwischen dem S.I.G.N.A.L Sozialkaufhaus und dem Käufer abgeschlossenen Vertrag über den Verkauf von gebrauchten Gegenständen, Waren und Elektrogeräte (Gebrauchtware). 

(2) Die Verkaufsbedingungen werden Bestandteil jedes zwischen dem S.I.G.N.A.L Sozialkaufhaus und dem Käufer geschlossenen Vertrags und gelten mit Abschluss des Kaufvertrags als angenommen. 

(3) Die Gebrauchtwaren werden ausschließlich an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB verkauft. 
 

II. Vertragsinhalt/Funktionsfähigkeit 

(1) Der Käufer erwirbt ausschließlich gebrauchte Waren. Diese Gebrauchtwaren sind dem S.I.G.N.A.L Sozialkaufhaus kostenlos durch Dritte zum Verkauf überlassen worden.  

(2) Die Gebrauchtwaren weisen dem Alter und dem üblichen Gebrauch entsprechend Gebrauchsspuren auf. Sie weisen daher einen entsprechenden Abnutzungszustand auf. Sie sind weder neu, noch neuwertig. Über die vor Ort bestehende Funktionstüchtigkeit hinaus werden vom S.I.G.N.A.L Sozialkaufhaus keine Zusicherungen und/oder Garantien abgegeben. 

(3) Der Käufer hat sich bei Erwerb und Erhalt der Gebrauchtware von der Funktionsfähigkeit überzeugt und erkennt diese mit Abschluss des Kaufes an. 

 

III. Preise/Zahlungsbedingungen 
(1) Die Preise sind Bruttopreise, das heißt, die jeweils gesetzlich geltende Mehrwertsteuer von derzeit 7 % ist im Preis enthalten. 

(2) Der Kaufpreis ist sofort vor Ort und vor der Übergabe der Gebrauchtware fällig.  

(3) Im Falle, dass die Gebrauchtware nicht sofort durch den Käufer mitgenommen und abtransportiert werden kann, wird die Möglichkeit der Reservierung für bis zu 5 Tage kostenlos eingeräumt. 

(4) Die Kaufsache bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des S.I.G.N.A.L Sozialkaufhaus (Eigentumsvorbehalt). 

(5) Etwaige Versand- oder Lieferkosten sind im Kaufpreis nicht enthalten. Bei einer Lieferung über 3 km fallen Lieferkosten von 2 Euro pro gefahrenem Kilometer an. 

Bei einem Einkauf unter 30 Euro wird eine Lieferpauschale von 5 Euro bei einer Anfahrt unter 3 km erhoben. Bei einer Lieferung in das 1. OG fallen, für den Fall dass kein Fahrstuhl oder ein zu kleiner Fahrstuhl vorhanden ist, 5 Euro und für jede weitere Etage 10 Euro Transportkosten an. 

IV. Reservierung/ Rückgabe von Gebrauchtware

(1) Auf Wunsch des Kunden kann die Gebrauchtware bis zu 1 Tagen reserviert werden. Ab dem 2. Tag fallen für jeden Tag 5 Euro Lagerkosten an. Ab dem 2. Tag ist das S.I.G.N.A.L Sozialkaufhaus berechtigt, die Gebrauchtware an Dritte zu verkaufen; Lagerkosten fallen in diesem Fall nicht an. Reservierungen werden in dem Zeitraum Montag bis Freitag von 12 - 15 Uhr angenommen.

(2) Der Kunde ist berechtigt, die erworbene Gebrauchtware binnen einer Frist von 30 Tagen gegen eine Gutschein in Höhe des jeweiligen Kaufpreises zurückzugeben. 

 

V. Gewährleistung

(1) Die Gebrauchtware weist übliche Gebrauchs- und Nutzungsspuren auf. Diese stellen keine Mängel dar, die eine Gewährleistung nach sich ziehen.  

(2) Etwaig bestehende Mängelgewährleistungsansprüche des Käufers verjähren gemäß der gesonderten und ausdrücklichen Vereinbarung der Parteien hinsichtlich der Gebrauchtwaren ein Jahr nach Übergabe der Gebrauchtware. 

 

VI. Haftung

Die Haftung des S.I.G.N.A.L Sozialkaufhaus auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses Abschnitts eingeschränkt.

Das S.I.G.N.A.L Sozialkaufhaus haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind insbesondere diejenigen Pflichten, die zur Durchführung des Kaufvertrags, u.a. der Übergabe der Gebrauchtware, oder der Schutz von Leib oder Leben des Käufers oder solche Pflichten, die den Schutz des Eigentums des Käufers bezwecken.

Soweit das S.I.G.N.A.L Sozialkaufhaus nach Maßgabe des vor-stehenden Absatzes dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die das S.I.G.N.A.L Sozialkaufhaus bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die es bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von etwaigen Pflichtverletzungen sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden im Wege des Kaufvertrags typischerweise zu erwarten sind. 

Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen des AN.

Die Einschränkungen dieses Abschnitts gelten nicht für die Haftung des AN wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

 

VII. Schlussbestimmung 

Ergänzungen, Aufhebungen und Nebenabreden des Kaufvertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Abbedingen des Schriftformerfordernisses. 

Auf dieses Rechtsverhältnis findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

Sind einzelne Klauseln unwirksam, so bleiben im Übrigen die anderen Klauseln bestehen, insbesondere wird nicht der gesamte Vertrag unwirksam. 

Schwerte im November 2021

 

 

S.I.G.N.A.L Sozialkaufhaus  
 Träger: S.I.G.N.A.L gGmbH